Der Schweizer Photohändler 1932

Der Schweizer Photohändler 1932 Beginn

Zusammenschluss allein tut es noch nicht, denn was nützt die Zusammenfassung vieler Kräfte zu einem Ganzen, wenn keine Verbindung zwischen den einzelnen Gliedern besteht oder diese Verbindung doch nur eine sehr lose ist? In unserem schweizerischen Verband, dessen Mitglieder zerstreut wohnen, muss unbedingt eine Lücke klaffen. Diese Lücke besteht und wird dadurch vergrössert, dass mancher Geschäftsinhaber seinen Betrieb nicht verlassen kann, um an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen, der einzigen Gelegenheit, Kontakt zu bekommen. 

Zum bessern gegenseitigen Verständnis ist zwar auch die Vorschrift geschaffen worden, in jeder Amtsperiode des Vorstandes eine Anzahl neue Mitglieder zu wählen. Doch wird diese Aufgabe nur unvollkommen erfüllt, weil manches Mitglied die grossen Zeitopfer, die die Annahme eines Amtes bedingt, nicht bringen kann. 

Das Bedürfnis, die Mitglieder des Bundes in bessern Kontakt zu einander zu bringen, ist also unstreitig vorhanden. Die Vereinigung der anerkannten Zürcher Photohändler hat nun dieses Thema auf Grund eigener Erfahrungen ernsthaft aufgegriffen, es durchberaten und brachte es vor die Generalversammlung mit dem Willen, das ihrige zu einem guten Gelingen beizutragen. 

Das gute Einvernehmen, das trotz gesunder Konkurrenz unter den Zürcher Photohändlern herrscht, die mancherlei Anregungen, die an den Versammlungen vorgebracht werden, lassen es als wünschenswert erscheinen, im gesamtschweizerischen Verband, dem wir alle treu zur Seite stehen wollen, ebenfalls solche Resultate zu erzielen. Selbst zweierlei Meinungen sind nicht schädlich, wenn man sich in Ruhe darüber ausspricht. Diese Aussprache soll uns das gemeinsame Organ, die Zeitschrift, bringen. Die schweizerischen Interessen sollen dabei hoch gehalten werden, unsere welschen und Tessiner-Freunde sollen zu uns sprechen können, denn die Zeitschrift soll auch französische Beiträge bringen. Nicht Sonderpolitik, sondern gut schweizerische Ziele sollen verfochten werden zur Stärkung des Standes der schweizerischen Photohändler. 

Die Grundgedanken des Bundes sollen stets hoch gehalten werden. Zusammenschluss und gemeinsames Handeln, nicht Zersplitterung und Zerfahrenheit sei nach wie vor unser Ziel. 

Die Zeitschritt „Der Schweizer Photohändler" soll diesen Zielen dienen und dementsprechend folgende Aufgaben zugewiesen erhalten:

1.     Vermittlung der Mitteilungen des Sekretariates: Einladungen zur Generalversammlung, Traktandenlisten, Vorbesprechungen von Traktanden, Jahresberichte, Zirkulare (sofern dieselben nicht geheim sind).

2.     Vermittlung der Mitteilungen und Beschlüsse des Vorstandes: Orientierung über allgemein interessierende Fragen, Bekanntgabe von Neuaufnahmen, Streichungen, Sperrungen, Mitgliederlisten, gemeinsame Aktionen gegen Aussenseiter.

3.     Mitteilungen der Ortsgruppen.

4.     Beiträge der Mitglieder zu Fragen von allgemeinem Interesse: Fachwissenschaftliche Beiträge, Erfahrungen aus der Praxis, die dem gesamtschweizerischen Stand der Photohändler nützlich sein können. Besprechungen über Aufnahme oder Ablehnung von Neuheiten, Stellungnahme bei Preisänderungen, Regelung der Preise bei Kleinartikeln.

5.     Fachwissenschaftliche Beiträge von Wissenschaftlern: Orientierungen über neueste Verfahren auf dem ganzen Gebiete der Photographie, event. der Projektion und Kinematographie, Besprechungen über neu erscheinende Literatur.

6.     Werbetechnische und verkaufstechnische Beiträge der Redaktion.

7.     Auskünfte über Rechtsfragen.

8.     Briefkastenrubrik: für Anfragen aus Mitgliederkreisen.

9.     Veranstaltung von Rundfragen.

10. Mitteilungen der Lieferanten: Orientierungen über Neuerscheinungen auf dem Gebiete der Photographie, Projektion und Kinematographie.

11. Stellenvermittlung für technisches und Verkaufspersonal auf dem Wege direkter Inserierung in unserem Fachorgan.

12. Allgemeine Inseratreklame für Lieferanten und allgemeine Kaufs- und Verkaufsangebote.

Der Aufbau der Zeitschrift ist auf dem Boden der bisherigen Organisation gedacht und so sollen auch die Lieferanten die Möglichkeit haben, durch unser Fachorgan zu uns zu sprechen. Selbstverständlich stets im Rahmen des Grundgedankens: durch Zusammenarbeit zu beidseitig befriedigenden Verhältnissen. Der Fabrikant und Grossist wird gerne in diesem einzigen Organ, das sämtliche anerkannten Händler erreicht, Reklame machen. 

Die Zeitschrift, der wir den Titel „Der Schweizer Photohändler und Bulletin des Negociants suisses dartides photographiques" gegeben haben, ist das obligatorische Organ der Mitglieder des Bundes schweizerischer Händler photographischer Artikel und kostet im Jahre Fr. 4.50. Der Abonnementsbetrag wird zusammen mit dem Jahresbeitrag für den „Bund" erhoben und der Genossenschaft abgeliefert. Die Erfolgsberechnungen selbst basieren auf einem sorgfältig aufgestellten Budget. Das Format der Zeitschrift soll den Bestimmungen für die Zeitungsverleger entsprechend nicht über 18/25 ein hinausgehen.  

Wir haben dafür das Format 17,3/24,5 cm gewählt und rechnen mit einem Umfang von 16 Seiten plus 4 Seiten Umschlag. Die Titelseite soll frei von Inseraten sein, die 3 übrigen Umschlagseiten sind für Inserate reserviert. Versand monatlich. Auflage ca. 700 Exemplare. 

Wir hoffen in kurzen Zügen einen gangbaren Weg geschildert zu haben, der ohne nennenswerte Belastung des Einzelnen zu einer Zeitschrift führt, die dem Photohändler gehört und in der er sich Gehör verschaffen kann, zu den mancherlei Problemen, die der immer härter werdende Konkurrenzkampf mit sich bringt. 

Der starke Wille und die Notwendigkeit, die den Bund Schweiz. Händler photographischer Artikel geschaffen haben, müssen sich auch dieser Frage annehmen, dann sind wir sicher, ein gutes Ziel zum Nutzen der Schweiz. Photohändler erreicht zu haben. Die Anpassung an die praktischen Verhältnisse und ein event, Ausbau ergeben sich von selbst. 

Der Berichterstatter: H. Truninger, Zürich.